AGB


AGB

1. Zahlung und Übergabe der Reiseunterlagen:

Mit Vertragsabschluss und (bei Pauschalreisen) Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 80% auf den Reisepreis sofort, zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist bis 90 Tage vor Abreise zu entrichten. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Restzahlung zugesandt bzw. ausgehändigt. Insbesondere bei Flugscheinen kann die Aushändigung sich in Abhängigkeit von der Arbeitsweise der betreffenden Fluggesellschaften bis ca. 1 Woche vor Abflug verzögern. Ggf. setzen wir unsere Kunden hierüber in Kenntnis.

Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per Post. Das Versandrisiko trägt der Empfänger. Bei der Buchung von Flügen und Individualleistungen können die Höhe der Anzahlung sowie die Zahlungsfristen, in Abhängigkeit von den Ticketing fristen und Tarifbestimmungen des betreffenden Fluges z. T. erheblich von den angegebenen Zahlungsfristen abweichen. Ggf. Wird der Kunde vor Vertragsabschluss hierüber informiert.

2. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen:

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt kann formlos erfolgen. Wir empfehlen dem Kunden im eigenen Interesse den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer steht de Cuba Reisen, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die möglicherweise anderweitige Verwendung der Reiseleistungen, folgende pauschale Entschädigung zu:

Bis zum 90. Tag vor Reisebeginn Erstattung des bis dahin gezahlten Preises abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 690 Euro.

von 89. -60. Tag vor Reisebeginn 70 %,

vom 59. -31. Tag vor Reisebeginn 60 %,

und vom 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises.

Bei Umbuchungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr ab 280 Euro.

Der Nachweis, dass dem Veranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt

oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die genannten Pauschalen, bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

Den Kunden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktritts kosten

Ansprüche aus dieser Versicherung sind vom Kunden direkt

an den Versicherungsträger zu richten.

3. Nicht in Anspruch genommene Leistung:

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Kubahaus Reisen behält sich ggf. die Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr vor.

4. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters oder eines Leistungsträgers des Reiseveranstalters, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter oder ein Leistungsträger, so behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück.

c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt wenn die Durchführung für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist weil z. B. das Buchungsaufkommen für diese Reise zu gering ist, so dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis zurück sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verfangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sowie die übrigen Mehrkosten fallen dem Reisenden zu Last.

Hamburg 12.01.2024

Gisela Castellanos

Kubahaus.de

Garstedter Weg 217

22455 Hamburg

Amtsgericht Hamburg

ID Nr. 46 237 119 803